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AbrechnungBruno Hentschel2018-06-11T18:47:06+00:00

ABRECHNUNG

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen:

Die Gebühren für gesetzlich Versicherte richten sich nach geltender Fassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) und werden nach Antragsstellung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Selbstzahler:

Wenn Sie die Therapie selbst zahlen möchten, werde ich das Procedere und die anfallenden Kosten mit Ihnen besprechen, damit Sie den Finanziellen Aufwand einschätzen können. Die private Bezahlung einer Psychotherapie kann unter Umständen sinnvoll sein, wenn Sie sich nicht um Formalitäten und Antragsstellung kümmern möchten, wenn Sie eine Beitragserhöhung innerhalb eines Wechsels von privaten Krankenkassen, vor einer Verbeamtung stehen oder Nachteile beim Abschluss zukünftiger Versicherungen zu vermeiden.

Die Abrechnung für Selbstzahler erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Vorträge:

Das Honorar für Vorträge und Informationsveranstaltungen richtet sich nach Art und Umfang und ist bitte direkt bei mir zu erfragen.

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